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Beurteilung von Überzähnen:

Unter Überzähnen versteht man eine Höhendifferenz zwischen zwei benachbarten Fliesen oder Platten. Die Prüfung und Bewertung der Überzähne erfolgt je nach Verlegemethode (Dick- und Mittelbett bzw. Dünnbett) unterschiedlich. Sie gilt für Boden- und Wandbeläge gleichermaßen. Sie gilt ebenso für keramische Fliesen und Platten. Wenn keine anderen Ebenheits-vereinbarungen abgeschlossen wurden, sollten die verlegebedingten Überzähne zwischen benachbarten Platten 1.0 mm nicht überschreiten.

Betrachtungsweise der Überzähne: Bei Wandbelägen aus ca 1.0 m bis 1.5 m Entfernung und bei Fussbodenbelägen in Aufrechter, leicht gebeugter Haltung.

Bei Dünnbettverlegung gelten 1.3 mm. Das entspricht einer 5 Cent Münze.

Im Streiflicht sichtbar werdende Überzähne sind kein Mangel, wenn sie die obigen Toleranzen nicht überschreiten.

Die Überzähne im obigen Sinne sollten 10% der Plattenmenge, verteilt auf die gesamte belegte Fläche, nicht überschreiten.

Auch dem Verleger sind handwerkliche Toleranzen zuzubilligen.

Daneben enthält die DIN 18 202 (Masstoleranzen im Hochbau) folgende Aussage: Überzähne sind deshalb mehr oder minder unvermeidbar und deshalb innerhalb bestimmter Grenzen kein Mangel.

Als Mass dafür kann hilfsweise die Dicke einer 5 Cent Münze angenommen werden. Bei uneben beschaffenen Platten ist ein sachgerechter Zuschlag zu machen.

Grössere Überzähne als die genannten könnten daher ein Indiz für eine mangelhafte Verlegung sein, was aber nicht zwangsläufig der Fall sein muss. Bei Werkstücken, die zu grösseren Abweichungen führen, ist eine Probeverlegung empfehlenswert.

Es ist zu bedenken, dass bei allen Fliesen- und Platten noch die dem Material eigenen Masstoleranzen gemäss EN, dies ist eine Abweichung vom höchsten Punkt der Diagonale der Fliese +/- 0.5%, dazu gerechnet werden kann.

Dieser Empfehlung zur Beurteilung von Überzähnen liegen folgende Regelwerke zugrunde:

EN 98 ; DIN 18 202; ATV DIN 18 332; ATV DIN 18 352 Stand: Dezember 2009


Weitere Infos erhalten Sie auf der Homepage von:
Thomas Möller, Dipl.-Ing. (FH)
zertifizierter Bausachverständiger
www.sv-tm.de

oder auf:

www.baumigo.de/bauwissen/ueberzaehne-fliesen




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